Warum Makler werden?

Raus aus der Ausschließlichkeit, rein in die Unabhängigkeit!

Endlich rechtlich auf der Seite des Kunden

Der WIP-Fahrplan für Neumakler:

Mit unseren erfahrenen Partnern u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater und praxiserfahrenen Maklern, die diesen Schritt schon gegangen sind, helfen wir Ihnen den Start in das Maklertum zu vereinfachen.

Es ist keineswegs ein einfacher Weg, aber dieser ist planbar und mit dem notwendigen Know How absolut zu meistern.

Mehr als 45 unserer aktuellen Partner sind diesen Weg schon mit uns gegangen.

Unser Team analysiert die Bestandsstruktur und erstellt einen Leitfaden zur Umdeckung.
Aufgrund der vorliegenden Marktanalyse kann der Makler nun den ersten Schritt gehen und die Umdeckung oder die Bestandsübertragung veranlassen.

Hat sich der Makler für seine „Partner“ entschieden, können wir auf Wunsch für ihn ein exklusives Vorfinanzierungsmodell erarbeiten, um den finanziellen Engpass nach Wegfall der Bestandsprovision überbrücken zu können.

Wie ein Versicherungsmakler arbeitet - kurz erklärt

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Versetzen Sie Sich in die Lage des Kunden…..

Kann ein einziger Versicherer alle Bereiche perfekt absichern?

Wird Ihr Kunde einen Anwalt zur Wahrung Seiner Interessen beauftragen, welcher von der Gegenseite bezahlt wird?

Seinen Status muss der jeweilige Berater beim ersten Geschäftskontakt im Rahmen der Erstinformation gemäß § 11 VersVermV Ihnen mitteilen.

https://www.vermittlerregister.info/recherche

Die unterschiedlichen Vermittlertypen im Überblick

1. Ausschließlichkeitsvermittler – abhängiger Vermittler

Der Ausschließlichkeitsvermittler ist im Gegensatz zum Makler und Mehrfachagent nur für eine einzige Versicherungsgesellschaft tätig.

Er hat ausschließlich die Interessen dieser Gesellschaft zu vertreten und vermittelt ausschließlich im Auftrag dieser einen Gesellschaft.

Beispiele: HUK, LVM, Provinzial, allerdings auch Vertriebe wie die DVAG Deutsche Vermögensberatung (AachenMünchener) , DPC (Barmenia), ERGO Pro (ehemalige HMI) vermitteln ausschließlich im Auftrag der einen Gesellschaft.

Dementsprechend sind deren Verkäufer auch vom Status Außschließlichkeitsvermittler.

2. Mehrfachagent – abhängiger Vermittler – begrenzt in der Auswahl

Der Mehrfachagent kann seinen Kunden nur im eingeschränkten Umfang seine Vermittlungen anbieten, da er auf dem Markt nur einen beschränkten Zugang hat, dass heißt er ist in der Wahl der Gesellschaften und deren Produkte nicht frei.

Mehrfachagenten sind aufgrund vertraglicher Vereinbarungen unter Ausschluss des Wettbewerbsverbots für mehrere Versicherer tätig – auch für solche, die miteinander konkurrieren. Im Gegensatz zum Makler sind sie verpflichtet, für die mit ihnen vertraglich verbundenen Versicherer tätig zu werden.

Mehrfachagenten werden noch deutlicher als bisher schon ihre Kunden zu Beginn des Beratungsgesprächs über ihren Rechtsstatus und die damit verbundenen Konsequenzen für die Produktauswahl aufklären müssen.

Insbesondere sind dabei alle Anzeichen zu vermeiden, die vom Kunden als Beleg einer Maklertätigkeit missverstanden werden können.

3. Der Versicherungsmakler – Rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Kunden

Nur der Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen.

Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig.

Er ist ausschließlich dem Kunden verpflichtet – niemanden sonst – und haftet auch für seine Beratungsqualität.

Ihm steht der komplette Markt von Versicherern und Tarifen zur Verfügung. So kann er für jeden Bereich das Produkt empfehlen, das am besten zu dem tatsächlichen Bedarf der Kunden passt.

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